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Staatsangehörigkeit - Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Erklärung über den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Deutsche Staatsangehörige können auf ihre Staatsangehörigkeit verzichten.
Voraussetzungen
Sie besitzen neben der deutschen noch eine oder mehrere andere Staatsangehörigkeiten.
Erforderliche Unterlagen
- Deutscher sowie ausländischer Pass,
- falls vorhanden: weitere Nachweise über den Besitz der deutschen und ausländischen Staatsangehörigkeit(en),
- Geburtsurkunde.
Gegebenfalls zusätzlich:
- Heiratsurkunde,
- Heiratsurkunde der Eltern,
- Nachweis der gesetzlichen Vertretung,
- Genehmigung des deutschen Vormundschaftsgerichts.
Alle Unterlagen werden in Original und Kopie oder in bereits beglaubigter Kopie benötigt. Bei fremdsprachigen Unterlagen reichen Sie bitte zusätzlich beglaubigte Übersetzungen, gefertigt von einem gerichtlich vereidigten Dolmetscher, ein.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Die Vereinbarung eines Termins ist erforderlich.
Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gelten generell als handlungsfähig und können den Verzicht selbst erklären. Bei Antragstellern unter 16 Jahren geben die gesetzlichen Vertreter, in der Regel Vater und Mutter, gemeinsam die Erklärung ab. Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Verzichtserklärung einer Person, die unter elterlicher Sorge (unter 18 Jahren) oder Vormundschaft steht, nur mit Genehmigung des deutschen Vormundschaftsgerichts erfolgen kann.
Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzellfall sowie den von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen ab.
Was ist zu bezahlen?
Gebührenfrei
Kontakt
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