Rathaus Online
Fischereischein
Nach bestandener Prüfung folgt die Ausstellung des Fischereischeines.
Dieser wird nur für Neusser Bürgerinnen und Bürger ausgestellt.
Der Fischereischein wird immer für ein oder fünf Kalenderjahre erteilt.
Arten und Voraussetzungen der Fischereischeine
- Jugendfischereischein: Der Jugendfischereischein kann nur ausgestellt werden im Alter von 10 bis 16 Jahren. Hier braucht keine Sportfischerprüfung vorgelegt werden. Ab dem 14. Lebensjahr können Jugendliche die Fischerprüfung ablegen und erhalten dann einen Jahres- o. Fünfjahres-Fischereischein.
- Sonderfischerschein: Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, erhalten einen Sonderfischerschein.
- Fünfjahres-Fischereischein: Dieser Fischerschein ist für fünf Jahre gültig
- Jahresfischereischein: Dieser Fischerschein ist für ein Jahr gültig
Voraussetzungen
- bestandene Fischerprüfung
- Wohnsitz in Neuss
Erforderliche Unterlagen
Für die Neuausstellung eines Jahres- o. Fünfjahres-Fischereischeines sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Nachweis über Sportfischerprüfung,
Passfoto,
Personalausweis, Reisepass oder Identitätsnachweis.
Für die Verlängerung dieser Ausweise
den alten Fischereischein,
Personalausweis, Reisepass oder Identitätsausweis
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Es sind vorzulegen:
Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers.
Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen erfolgt die sofortige Ausstellung.
Was ist zu bezahlen?
- Neuausstellung bzw. Verlängerung
- Jahresfischereischein € 16,–
- Fünfjahres-Fischereischein € 48,–
- Jugendfischereischein € 8,–.
Befreiungen
Nein
Ermäßigungen
Nein
Kontakt
Öffnungszeiten | Bürgeramt Rathaus Neuss: Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr Samstag 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr (nur Bürgeramt) |
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Telefon | (02131) 90-3232 |
Telefax | (02131) 90-2399 |
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Briefpostanschrift | Stadt Neuss 32 Bürger- und Ordnungsamt Einwohnermeldeangelegenheiten, Wahlen, Abstimmungen Markt 2 41460 Neuss |