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Ausschankgenehmigung - Einmalige Gestattung
Eine "Gestattung aus besonderem Anlass" wird benötigt, um bei einer einmaligen Veranstaltung, wie z.B. einem Straßenfest, Sportturnier, Sommerfest oder einer ähnlichen Veranstaltung , alkoholische Getränke entgeltlich ausschenken zu dürfen.
Wozu braucht man keine einmalige Gestattung?
- Verkauf von alkoholfreien Getränken und zubereiteten Speisen.
- Unentgeltliche Abgabe von alkoholischen Getränken
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Wird die Gestattung für eine Veranstaltung erteilt, die auf öffentlicher Fläche stattfindet, muss im Vorfeld eine Sondernutzungserlaubnis beim Amt für Verkehrangelegenheiten, Rheinstraße 18, 41460 Neuss, 02131/90-3915 oder -3924, beantragt werden.
- Findet die Veranstaltung in einem Festzelt (fliegender Bau) statt, ist zusätzlich - bei einer Größe des Festzeltes, größer 75 m² - eine Abnahme durch das Bauordnungsamt der Stadt Neuss nötig. Ein Termin zur Zeltabnahme wird durch die beiden Fachämter vereinbart und ist Bestandteil der Gestattung.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Formulare
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Der formlose Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Person des Antragstellers,
- Art, Ort, Datum und zeitlicher Umfang der Veranstaltung,
- Telefonnummer des Antragstellers
- Art der Getränke,
- ggf. Sondernutzungserlaubnis
- ggf. Angaben über die Größe des Festzeltes
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Bei persönlicher Abgabe der Unterlagen kann die Gestattung im Regelfall sofort erteilt werden.
Ansonsten beträgt die Bearbeitungszeit ca. 2-3 Tage und wird nach Erteilung zugesandt.
Was ist zu bezahlen?
- Gestattung für eine natürliche / juristische Person: 60,- € pro Veranstaltung
- Gestattung für nachfolgend aufgeführte Veranstaltungen: 30,- € pro Veranstaltung
- Pfarrfeste u.ä.
- Schulfeste
- Straßen- und Dorffeste - Zeltabnahme für ein Festzelt größer 75 m²: 26,- € zusätzlich
Befreiungen
Nein
Ermäßigungen
Nein
Kontakt
Öffnungszeiten | Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
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Telefon | (02131) 90-3206 und 3211 |
Telefax | (02131) 90-2479 |
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