Rathaus Online
Wohnungsnotfälle
Die Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle beantwortet alle Fragen rund um fristlose Wohnungskündigungen, Räumungsklagen und Zwangsräumungen. Hier erfolgt bei Überschuldung eine Vermittlung in die Schuldnerberatung "Ratschlag". In Ausnahmefällen ist auch die Beantragung der Übernahme vorhandener Mietschulden zum Erhalt von Wohnraum möglich. Sofern der Erhalt einer Wohnung nicht zu bewerkstelligen ist, kann u. U. die Zuweisung einer Städtischen Obdachlosenunterkunft erfolgen.
Voraussetzungen
Wohnung muss vom Verlust bedroht sein, also mindestens eine fristlose Wohnungskündigung sollte vorliegen.
Erforderliche Unterlagen
Kündigungsschreiben des Vermieters, Schreiben des Gerichtes, Mietvertrag, aktuelle Miethöhe, Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen, Schuldverpflichtungen sowie Kontoauszüge der letzten 3 Monate.
Sofern weitere Unterlagen erforderlich sind, wird dies im persönlichen Gespräch erläutert
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.
Um sich ein möglichst genaues Bild von der bestehenden Situation machen zu können, ist die persönliche Vorsprache unbedingt erforderlich.
Auch Beauftragte haben die Möglichkeit eine umfassende Beratung einzuholen. Sofern jedoch ein Antrag auf Übernahme von Mietschulden gestellt werden soll, muss eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Die Beantragung der Übernahme von Mietschulden nach § 22.5 SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende- Arbeitslosengeld II) bzw. nach § 34 SGB XII (Sozialhilfe) erfolgt über ein offizielles Antragsverfahren in der Zentralen Fachstelle für Wohnungsnotfälle. Alle anderen Leistungen werden formlos angeboten
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Sofern es sich lediglich um eine Beratung handelt, kann diese auch , zumindest in groben Zügen, telefonisch erfolgen. In allen anderen Fällen ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Bearbeitungszeitraum
Entfällt
Was ist zu bezahlen?
Gebührenfrei
Kontakt
Öffnungszeiten | Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
---|---|
Telefon | (02131) 90-5080 |
Telefax | (02131) 90-5395 |
soziales@stadt.neuss.de | |
Hausanschrift | Promenadenstr. 43-45 41460 Neuss Fahrplanauskunft |
Briefpostanschrift | Stadt Neuss 50 Sozialamt Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle Promenadenstr. 43-45 41460 Neuss |