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Steuerklassenwechsel bei Ehegatten
Wegfall der Papierlohnsteuerkarte ab 2011
Nach fast 85 Jahren kommt das „Aus“ für die Lohnsteuerkarte. Für das Jahr 2010 wurden den Beschäftigten durch die Gemeinden letztmalig Lohnsteuerkarten zugestellt. Diese Lohnsteuerkarten behalten auch für das Jahr 2011 bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit.
Künftig rufen die Arbeitgeber die benötigten Informationen zum Lohnsteuerabzug beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im automatisierten Verfahren ab. Dazu ist es zwingend erforderlich, dass die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) dem Arbeitgeber vorliegt.
Seit dem 01.11.2010 werden Änderungen der Besteuerungsmerkmale, die ab 2011 gelten sollen, z.B. Wechsel der Steuerklassen, Eintragung von Kindern oder Eheschließungen etc., ausschließlich durch die Finanzämter vorgenommen.
Wird für das Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt statt dessen eine Ersatzbescheinigung aus.
Weitere Informationen sind auch im Internet unter www.elster.de verfügbar.
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
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Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
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Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Entfällt
Was ist zu bezahlen?
Befreiungen
Nein
Ermäßigungen
Nein
Kontakt
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Briefpostanschrift | Finanzamt Neuss 0 |